Das Strafrecht bezweckt den Schutz der Rechtsgüter jedes einzelnen durch Anwendung der Strafgesetze (Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz, Strafprozeßordnung etc.). Der Täter, der gegen diese Strafnormen verstossen hat, soll hauptsächlich durch Freiheitsstrafe und / oder Geldstrafe bestraft werden, um in Zukunft keine fremden Rechtsgüter (Eigentum, körperliche Integrität etc.) mehr zu schädigen um so schließlich ein rechtschaffenes Leben zu führen. Natürlich haben die Strafgesetze auch einen Abschreckungseffekt.
Das materielle Strafrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen man sich strafbar macht und benennt die Rechtsfolgen, das formelle Strafrecht, welche Verfahren anzuwenden sind und wie das materielle Strafrecht durchzusetzen ist etc. (Strafverfahrensrecht). Das Strafvollzugsrecht sprich das Strafvollzugsgesetz bestimmt die Ausgestaltung des Strafvollzugs (z.B. offener Vollzug, geschlossener Vollzug usw.).
Man kann sich strafbar machen durch das Begehen einer Tat. Darunter kann man ein aktives Tun verstehen aber auch ein Unterlassen. Wenn das Handel oder Unterlassen einen Erfolg bewirkt hat, nennt man das Erfolgsdelikt (z.B. Eintritt des Körperverletzungserfolges). Die Tat muss grds. mit Vorsatz begangen werden, bei einigen Delikten reicht hingegen auch Fahrlässigkeit aus. Ein Delikt, dessen Tatbestand erfüllt ist, muss nicht unbedingt rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit entfällt bzw. die Tat ist gerechtfertigt, wenn dem Täter ein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht wie z.B. Notwehr (§ 32 StGB). Schließlich handelt der Täter nicht schuldhaft, wenn er z.B. bei der Tat nicht zurechnungsfähig war oder er schlicht psychisch krank ist.
Im Rahmen der Täterschaft bei nur vorsätzlich begehbaren Delikten gibt es den normalen Täter, den mittelbaren Täter und den Mittäter, im Rahmen der Teilnahme den Anstifter und den Gehilfen. Außerdem gibt es noch den Nebentäter.
Das Strafrecht sanktioniert nicht jedes - moralisch - vorwerfbare Verhalten, sondern lediglich besonders herausstechendes sozialschädliches Verhalten. Es wirkt aber nicht nur repressiv, sondern hat aufgrund des Abschreckungseffekts meist auch einen präventiven Nebeneffekt.