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§§ 174 - 184 l StGB (Strafgesetzbuch)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung


Die §§ 174 ff. StGB können Sie hier nachlesen.

Ganz allgemein ausgedrückt sanktionieren die §§ 174 ff. StGB, die vielerlei Formen des sexuellen Missbrauchs unter Strafe stellen, sexuelle Handlungen an Menschen, die als Opfer in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt bzw. bei manchen Formen des sexuellen Missbrauchs sogar stark verletzt werden. Die von den Tätern ausgeübte sexuelle Gewalt führt bei den Opfern in den allermeisten Fällen zu schweren psychischen Schäden. Besonders der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern, geregelt in § 176 c StGB, ist ein schweres Verbrechen.

Das durch die §§ 174 ff. StGB geschützte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung kann entweder durch Missbrauch gegen oder ohne Willen des Opfers oder scheinbar einverständlich unter Ausnutzung der mangelnden Einwilligungsfähigkeit des Opfers oder auch unter Ausnutzung einer besonderen Stellung gegenüber dem Opfer verletzt werden.