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Ihr Anwalt in Bielefeld

Ralf Kaiser
Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen:

Geboren wurde ich am 22.11.1975 in Soest (Westfalen) und wuchs in einem 2000-Seelen-Dorf bei Soest auf.

Mein Interesse an Geschichte, Politik, Staat und Gesellschaft brachte mich irgendwann einmal dazu, den Entschluß zu fassen, Jura zu studieren. So tat ich das dann auch von April 1996 bis zum September 2000 an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster (Westfalen).

Mein Rechtsreferendariat leistete ich nach bestandenem ersten Staatsexamen am Landgericht Bielefeld ab, worauf nach dem bestandenen zweiten Staatsexamen 2004 die Selbständigkeit folgte.

Seither beschäftige ich mich fast ausschließlich mit Straf- und Bußgeldsachen sowie Verkehrsrecht. Ich bin also hauptsächlich als Strafverteidiger tätig und übernehme sowohl Wahlverteidigungen als auch Pflichtverteidigungen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird das Wahlverteidigermandat gegenüber dem Gericht auf Antrag oft in ein Pflichtverteidigermandat "umgewandelt" oder man wird quasi "originär" vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt. Wenn Beschuldigte z.B. in Untersuchungshaft (U-Haft) kommen, wird nach Wunsch des Beschuldigten entweder sofort vom Richter ein Pflichtverteidiger bestellt oder dem Beschuldigten wird noch eine Woche Zeit gegeben, einen Anwalt seiner Wahl zu benennen, der dann auch als Pflichtverteidiger bestellt werden kann. Besser ist es natürlich, sich zunächst in Ruhe zu überlegen, wer der Pflichtverteidiger sein soll.